Satzung

§ 1 Name

Der Name des Schockclubs wurde einstimmig, von allen am Gründungsabend "11.01.2011", anwesenden Mitgliedern (5 Personen), gewählt und lautet: "Deutsch-Türkische-Schockfreunde".


§ 2 Geltungsbereich

(1) Diese Satzung gilt für alle Mitglieder der "Deutsch-Türkischen-Schockfreunde".
(2) Mit dem Unterschreiben der Satzung erkennt jedes Mitglied die vereinbarten Bestimmungen an.
(3) Die Satzung gilt ebenso für Gastschocker.


§ 3 Satzungsänderungen

(1) Ein Abändern der Satzung ist nur möglich, wenn die Änderung einstimmig von allen anwesenden Mitgliedern gefordert wird.
(2) Ein Antrag auf Änderung kann nur gestellt werden, wenn mindestens zwei Drittel aller eingetragenen Mitglieder anwesend sind.
(3) Satzungsänderungen müssen nicht durch Unterschrift bestätigt werden, es ist auch die digitale Form der Anerkennung möglich.


§ 4 Termin

Der Termin für die Schockabende wird unter Absprache aller Mitglieder am Schockabend für das darauf folgende Schocken bestimmt und findet in der Regel 1 mal im Monat statt.


§ 4a Interessenwahrung von Minderheiten

Zur Interessenwahrung unser türkischen Mitglieder wird einmal pro Kalenderjahr eine traditionelle türkische Veranstaltung besucht bzw. ein gemeinsamer türkischer Abend verbracht. Verantwortlich für die Organisation ist abwechselnd jeweils ein türkisches Mitglied des Vereins.


§ 5 Schocken

(1) Geschockt wird nach den allgemein bekannten chockregeln.
(2) Der Spielabend der "Deutsch-Türkischen-Schockfreunde" hat offiziellen Charakter und ist daher ausschließlich den männlichen Mitgliedern zugänglich. Von der Beiwohnung weiblicher Anhängsel ist unbedingt abzusehen.
(3) Geschockt wird ausschließlich mit maximal 7 Teilnehmern.
(4) Der Schockabend wird vom Präsidenten eröffnet und beendet.


§ 6 Austritt

(1) Jedes Mitglied hat das Recht jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus dem Verein auszutreten. Der Antrag auf Austritt muss beim Präsidenten eingereicht werden, der über diesen positiv zu entscheiden hat.
(2) Das Mitglied ist jedoch dazu verpflichtet die evtl. angefallenen Schulden gegenüber der Klubkasse zu begleichen.
(3) Es besteht kein Anrecht auf die Auszahlung eines persönlichen Anteils an der Klubkasse.


§ 7 Ausschluss

(1) Sollte ein Mitglied einen groben Verstoß gegen die in dieser Satzung niedergeschriebenen Regelungen begehen, kann das Mitglied vom Schockbetrieb ausgeschlossen werden.
(2) Der Ausschluss muss von zwei Dritteln der Anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
(3) Ein Ausschluss auf Lebenszeit ist nur dann möglich, wenn ein entsprechender Antrag auf Ausschluss auf Lebenszeit von einem Mitglied gestellt wird. In einer nicht-öffentlichen Abstimmung muss dann einstimmig über den Ausschluss entschieden werden.


§ 8 Auflösung

(1) Jedes Mitglied kann einen Antrag auf Auflösung des Vereins stellen.
(2) In einer eigens für diesen Antrag einberufenen Mitgliedervollversammlung, muss die Auflösung dann einstimmig entschieden werden.
(3) Der Inhalt der Kasse wird unter allen Mitgliedern gleich verteilt.


§ 9 Vereinsgebundenheit

Alle Mitglieder des Vereins bestätigen mit der Unterschrift der Satzung, dass sie sich zum Gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in einem anderen Schockverein befinden und ihr ganzes Herz und Einsatz nur den �Deutsch-Türkischen-Schockfreunden� widmen. Der Beitritt bei einem anderen Schockclub wird als grober Verstoß gegen den Satzungsinhalt gewertet und es gilt § 7 (1).


§ 10 Ausweispflicht

Zu Beginn jeder Schockveranstaltung ist der Clubausweis vorzulegen. Sollte dieser nicht vorgelegt werden können, ist dies mit einer Strafrunde zu ahnden.


§ 11 Strafenregelung

(1) Die Strafen sind am Gründungsabend von allen Mitgliedern abgestimmt und abgesprochen worden. Pro festgelegter Strafe sind 50 Cent fällig. Ausnahmen sind in eigenen Regeln definiert.
(2) Mit der Unterschrift unter dieser Satzung erklärt sich jeder Schockbruder mit den Strafen einverstanden und ist bereit diese ohne Gegenwehr zu entrichten.
(3) Fehlende Mitglieder zahlen den Durchschnitt der verlorenen Spiele des Abends.
(4) Wird ein Antrag über eine Strafe gestellt, so entscheidet die einfache Mehrheit über das Zustandekommen der Strafe. Kommt es nicht zu dieser Mehrheit, so wird der Antragsteller mit einer Strafe belegt.


§ 11 a Organisation des Termins

Die Organisation des Termins muss spätestens eine Woche vor dem Schocktermin in der Facebook-Gruppe bekannt gegeben werden. Absagen sind bis 48 Stunden vor dem Termin straffrei möglich. Bei späterer Absage wird eine Strafe fällig.


§ 11 b Unentschuldigtes Fehlen

Sollte ein Mitglied, ohne vorherige Absage, am Schockabend fehlen, wird ihm eine Strafe von einer Getränkerunde auferlegt. Diese muss er dann am nächsten Schockabend nachzahlen.


§ 11 c Fallen lassen der Würfel

Wird ein Würfel während der Spielrunde fallen gelassen, d. h. der Würfel verlässt den Becher und verlässt den Tisch, auch ohne den Boden zu berühren, ist eine Strafe pro Wüüfel fällig. Rollt ein Würfel noch nach Hochheben des Bechers, so ist dieser Wurf ungültig und zu wiederholen (ohne Strafe, sofern kein Vorsatz vorliegt).


§ 11 d Täuschung

Sollte ein Mitstreiter einen Betrug am Wurf vornehmen oder eine böswillige Täuschung vornehmen, wird dieser nicht unter zwei Getränkerunden bestraft. über den Tatbestand des Betrugs oder der böswilligen Täuschung entscheiden die Mitstreiter.


§ 11 e Sauberkeitspflicht

Um die Gaststätte und die Garderobe anderer Mitspieler sauber zu halten, ist das verschütten von Bier mit einer Strafe zu belegen. Sollte der Mitspieler sein Bier umstoßen, egal ob das Glas zu Bruch geht oder nicht, so ist dieser vom Schriftführer mit einer Strafe von 50 Cent zu notieren.


§ 11 f Mobile Endgeräte

Sollte während eines Schockabends das Mobilgerät eines Schockbruders genutzt werden, so hat der Schriftführer für die jeweilige Person eine Strafe in Höhe von 50 Cent zu notieren. Während der Essenspause darf das Gerät kurz genutzt werden. In besonderen Fällen, z. B. Bereitschaft oder Kinderdienst, darf das Gerät nach vorheriger Bekanntgabe genutzt werden. Sofern die Satzung digital genutzt werden muss, darf das mobile Endgerät durch den Schriftführer nach Erlaubnis des Präsidenten straffrei genutzt werden.


§ 11 g Kotzen

Wird ein Schocker dabei erwischt, wie er anstatt auf dem Klo in das Männerpissoir kotzt, so wird dieser Schocker mit einer Strafe von einer Runde bestraft und muss sich am darauf folgenden Tag beim Wirt mit einem Präsent entschuldigen.


§ 11 h Sonstige Regeln

(1) 3 Getränke am Tisch bedeuten eine zusätzliche Getränkerunde für den Sünder.
(2) Bei einer Schockrunde wird grundsätzlich ein Betrag von 1 Euro pro Person ausgespielt. d. h. wenn 5 Spieler anwesend sind, werden 5 Euro pro Runde fällig. Es zählt für die Abrechnung die maximal am Abend vorhandene Spielerzahl.
(3) Sollte ein Schockbruder das Schocken ohne Genehmigung des Präsidenten frühzeitig verlassen, so wird er beim nächsten Schockabend mit einer Getränkerunde bestraft.
(4) Die Getränke des Abends werden aus der Klubkasse bezahlt, das Essen zahlt jeder Teilnehmer selbst.
(5) Der Zeugwart ist für den vollständigen und den ordnungsgemäßen Zustand des Schockbestecks verantwortlich. Die Verwendung von eigenem Schockbesteck ist nicht gestattet.


§ 12 Zu Spät kommen

Sollte ein Mitglied unentschuldigt zu spät zum Treffen erscheinen, so muss dieser eine Getränkerunde bezahlen. Allerdings muss dabei eine Kulanz von 10 Min. beachtet werden.


§ 13 Gastschocker

Gastschocker können eingeladen werden, wenn vorher darüber abgestimmt worden ist. Der Gastschocker hat zu Beginn eine Getränkerunde als Tribut zu leisten. Frauen sind ausdrücklich nicht erwünscht, für Ausnahmen muss ein einstimmiger Beschluss erfolgen.


§ 14 Spielstätte

Geschockt wird in wechselnden Lokalitäten. Die Organisation erfolgt abwechselnd durch die Mitglieder. Der Organisator achtet dabei auf die Qualität der im Ausschank befindlichen Biersorte (Bitburger Pils und/oder Gaffel-, Reissdorf-, Früh-Kölsch) und die Möglichkeit des Erwerbs von Erdnüssen. Sollten diese Voraussetzungen nicht gegeben sein, zahlt der Organisator eine Strafrunde.


§ 15 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die unmittelbare und ausschließliche Erhaltung, Förderung und Verbreitung traditioneller deutsch-türkischer Spielkulturen, im Speziellen Würfelspiele.


§ 16 Mitglieder

(1) Die eingetragenen Mitglieder der "Deutsch-Türkischen-Schockfreunde sind:
Thomas Becker
Serdal Ergin
Torsten Gerlach
Norbert Schmitz
Daniel Schnitzler
Thomas Scholl
(2) Gründungsmitglieder sind Thomas Becker, Serdal Ergin, Torsten Gerlach, Norbert Schmitz und Thomas Scholl.


§ 17 übertragene Aufgaben und Pflichten

Die Aufgabe des Präsidenten wurde Daniel Schnitzler übertragen. Dieser hat den Vereinswimpel am Schockabend dabei.

Die Aufgabe des Schriftführers wurde Thomas Scholl übertragen. Dieser muss die Satzung schriftlich oder digital vorweisen können und gibt Auskunft über den Organisator des nächsten Schocktermins.

Die Aufgabe des Kassierers wurde Thomas Becker übertragen. Dieser hat die Kasse oder zumindest ausreichend Geld inkl. Kassenbestand dabei.

Das Amt des Zeugwartes wurde Norbert Schmitz übertragen. Der Zeugwart hat das Spielmaterial vollständig dabei.

Torsten Gerlach bekleidet das Amt des Pressewarts und Statistikers. Er ist verantwortlich für den Onlineauftritt sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der Pressewart hat bei jedem Schockabend einen Fotoapparat dabei, um Bilder vom Schocken anzufertigen, die auf der Homepage oder bei Facebook in der geschlossenen Gruppe veröffentlicht werden können. Der Onlineauftritt wird nach jedem Spieltag mit den Ergebnissen aktualisiert.

Serdal Ergin wurde zum Vize-Präsidenten und Auslandsminister ernannt.

Bei der Nichterfüllung der zugeteilten Pflichten ist eine Strafrunde fällig.


§ 18 Wahlen

Die Aufgabenverteilungen erfolgen per Wahl und gelten für den Zeitraum von einem Kalenderjahr. In einer jährlichen Mitglieder-Versammlung zu Beginn des Jahres sind Neuwahlen durchzuführen. Bei diesem Jahresauftakt-Schocken sind keine Gastschocker zugelassen.


§ 19 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 11.01.2011 in Kraft, die letzte Änderung stammt vom 12.07.2013.


nächster Termin

Datum: 26.02.2018
Lokalität: Bei Klaus, Bedburg
Organisator: Serdal Ergin